Du wirst 18 und fragst dich, ob damit auch das Kindergeld endet? Keine Sorge: Unter bestimmten Voraussetzungen kann Kindergeld bis zu deinem 25. Geburtstag weitergezahlt werden.
Wenn du eine Ausbildung oder ein Studium beginnst, kann der Anspruch weiterhin bestehen. Auch wenn du noch auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz bist, ist eine Weiterzahlung möglich. Wichtig ist, dass du deine Suche und Bewerbungsbemühungen entsprechend nachweisen kannst.
Auch während eines Freiwilligendienstes wie FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden.
Wichtig rund um deinen 18. Geburtstag: Die Familienkasse benötigt einen Nachweis darüber, wie es bei dir weitergeht. In der Regel erhalten Familien bereits einige Monate vorher ein Schreiben. Wird der erforderliche Nachweis rechtzeitig eingereicht, kann das Kindergeld ohne Unterbrechung weitergezahlt werden. Ein komplett neuer Antrag ist also nicht grundsätzlich notwendig.
Am Ende gilt: Informiere die Familienkasse rechtzeitig über Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Ausbildungsplatzsuche. So vermeidest du, dass die Zahlung unnötig unterbrochen wird.

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