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Wissenswertes

Welche Unterlagen benötigst du?

Zum erfolgreichen Start ins Arbeitsleben gehört auch jede Menge Papierkram. Diese Checkliste zeigt, was du benötigst, wo du es bekommst und was du deinem Ausbildungsbetrieb vorlegen musst:

 

Ausbildungsvertrag und wichtige Unterlagen

Ausbildungsvertrag und wichtige Unterlagen

In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest.

Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande.

Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund.

Gut zu wissen!

  • Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb!
  • Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten:

  • Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan)
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der Probezeit und des Urlaubs
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen
  • Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen

Welche Unterlagen musst du bereithalten?

Steueridentifikationsnummer (Steuer-IdNr.):

Die elfstellige Nummer gilt ab Ausstellung lebenslang. Vom Finanzamt erhältst du ein Informationsschreiben über die für den Lohnsteuerabzug gespeicherten Daten. Diese Angaben kann der Ausbildungsbetrieb über die IdNr. elektronisch abrufen.

Sozialversicherungsnummer:

Sie bestätigt deine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) und garantiert die richtige Zuordnung deiner Beiträge. Dein Ausbildungsbetrieb beantragt die Nummer bei der Rentenversicherungsanstalt, die dir im Anschluss per Post einen Sozialversicherungsausweis zusendet. Diesen legst du vor Aufnahme der Tätigkeit im Betrieb vor, spätestens zum Antritt der Ausbildung. Den Ausweis benötigst du für dein gesamtes Berufsleben bis zur Rentenzahlung.

Krankenversicherung:

Mit Beginn deiner Ausbildung beginnt die Krankenversicherungspflicht. Du kannst deine Krankenversicherung selbst wählen. Deine elektronische Gesundheitskarte (EGK) wird dir nach Abschluss einer Krankenversicherung automatisch ausgestellt und zugesendet. Dein Ausbildungsbetrieb benötigt spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn eine standardisierte Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.

Girokonto:

Um dir deine Ausbildungsvergütung auszahlen zu können, braucht das ausbildende Unternehmen Angaben zu deiner Bankverbindung.

Gesundheitsbescheinigung:

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für alle unter 18-Jährigen, die eine duale Ausbildung beginnen, eine ärztliche Untersuchung verpflichtend. Diese absolviert man bei seinem Hausarzt. Die entsprechende Bescheinigung als Beweis für die gesundheitliche Eignung wird dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt. In einigen Berufen (z. B. in der Lebensmittelbranche oder im Gesundheitswesen) benötigen auch Azubis über 18 Jahre eine ärztliche Bescheinigung.

Führungszeugnis:

Diese Bescheinigung über registrierte Vorstrafen einer Person ist nur für bestimmte Berufe erforderlich. Falls dein Ausbildungsbetrieb ein solches Dokument benötigt, forderst du es bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung an.

Alles zum Thema Ausbildungsvergütung

Alles zum Thema Ausbildungsvergütung

Das hast du dir verdient: 

Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe unterliegt keiner einheitlichen Regelung, darf aber den Mindestlohn nicht unterschreiten. Sie variiert in Abhängigkeit von Faktoren wie Branche, Region des Firmensitzes, Ausbildungsjahr und Lebensalter der Azubis.

Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese beschreibt die Ausbildungsvergütung als die den Azubis vom ausbildenden Betrieb zu zahlende Vergütung, die sich mit fortschreitender Berufsbildung mindestens jährlich erhöht. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen.

Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung.

Wichtige Infos:

  • Auch als Azubi musst du unter Umständen Sozialabgaben und Steuern zahlen.
  • Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr.
  • Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz).

Berufsfachschule und Ausbildungsvergütung?

Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, so dass der Ausbildungsbetrieb für die praktische Arbeit ein Ausbildungsentgelt zahlt.

Finanzielle Förderung für Azubis: Berufsausbildungsbeihilfe

Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf).

Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung.

Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus:

  • Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d]).
  • Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind.
Leicht durch die Lehre: Tipps für deinen Start!

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Der erste Arbeitstag

Damit du an diesem wichtigen Tag bei den für deine Ausbildung Zuständigen, beim Kollegium und der Kundschaft des Unternehmens einen positiven ersten Eindruck hinterlässt, gilt es, pünktlich und gut vorbereitet am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Arbeitsweg

Auf keinen Fall darfst du zu spät antreten. Welche Verkehrsmittel nutzt du?  

  • Bus/Bahn: Kalkuliere Verzögerungen bei schlechtem Wetter ein.
  • Fahrrad: Halte Regenkleidung parat.
  • Auto: Informiere dich über Staus und Umleitungen.

Vorstellung

Triffst du in der Werkstatt, im Büro oder auf der Baustelle auf Personen, denen du vorher noch nicht begegnet bist, stellst du dich mit Angabe deines Namens als neue bzw. neuer Azubi vor. Das hinterlässt auch anlässlich eines Kundenbesuchs einen hervorragenden Eindruck und schafft Vertrauen.

Freundlichkeit

Keine Angst: Am ersten Tag wirst du noch nicht voll in den Arbeitsalltag integriert. In der Regel durchläufst du eine „Vorstellungsrunde“, in der dir die einzelnen Abteilungen und Mitarbeitenden vorgestellt sowie die Arbeitsabläufe und Zusammenhänge erklärt werden. Auch wenn sehr viel Input auf dich einprasselt, zeige dich stets freundlich und motiviert.

Solltest du dich gleich am ersten Tag als Griesgram präsentieren, bleibt dieses Image lange an dir haften. Du triffst im Betrieb ein, aber keine der anwesenden Personen fühlt sich für dich zuständig? Bleibe freundlich und bitte darum, die für deine Ausbildung zuständige Abteilung zu informieren.

Kleiderordnung

Konntest du während deines Vorstellungstermins im Betrieb einen Blick auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werfen, solltest du dich an ihrer Kleidung orientieren. Ist spezielle Arbeitskleidung vorgeschrieben, etwa in einer Kfz-Werkstatt, im Baugewerbe oder der Lebensmittelbranche? Erkundige dich, ob die Kleidung seitens des Unternehmens gestellt wird.

So überzeugst du in deiner Ausbildung

Zeig, was in dir steckt:

Du freust dich über deinen Ausbildungsplatz und möchtest dies sowohl dem Kollegium als auch den für die Ausbildung zuständigen Personen durch dein Engagement beweisen. So kannst du beweisen, was in dir steckt:  

  • Bei Gesprächen oder Meetings mitschreiben.  
  • Gezielte Fragen stellen, die beweisen, dass du mitdenkst.  
  • Kritik aufnehmen. Sie ist von Vorteil für die eigene Entwicklung und liefert Möglichkeiten zur Verbesserung.  
  • Initiative zeigen. Ist dein Arbeitsauftrag erfüllt, fragst du nach weiteren Aufgaben.

Durch Fehler lernen

Dir wurde eine Aufgabe übertragen und du hast sie verpatzt. Was nun? Das Ganze aussitzen? Besser ist der Schritt nach vorn. Indem du zu deinem Fehler stehst und dieses deinen Vorgesetzten unaufgefordert mitteilst, beweist du, dass du bereit bist, Verantwortung zu tragen. Und aus Fehlern lernt man! Kollegen, Kolleginnen und Ausbildende werden dir deine Ehrlichkeit hoch anrechnen. Eine gewisse Fehlerquote wird dir zugestanden.

Halte dich auf soziale Medien gesunde zurück

Nicht nur Schülerinnen und Schüler nutzen soziale Medien, sondern auch Personalverantwortliche wissen, wo und wie sie sich informieren können. Deshalb solltest du dir immer wieder darüber bewusst sein, dass das Internet niemals „vergisst“! Bitte berücksichtigen, wenn du Partyfotos, Urlaubsbilder, Wochenend-„Berichte“ etc. veröffentlichst.

Sei kein Besserwisser

Du bist kaum ein paar Wochen im Betrieb und weißt alles besser – glaubst du zumindest. Richtig angebrachte Kritik, am besten in Verbindung mit einem konstruktiven Verbesserungsvorschlag, wird in der Regel geschätzt. Allerdings solltest du dich damit besonders am Anfang deiner Ausbildung zurückhalten und abwarten, bis du dir über alle Vorgänge und Zusammenhänge wirklich sicher bist.

Gute Umgangsformen

Einen Hofknicks und einen Diener musst du nicht ausführen können. Auch wenn du in deinem Freundeskreis als „cool“ giltst, ist unhöfliches Auftreten in der Arbeitswelt ein absolutes „No-Go“ und zeugt von mangelndem Respekt. Was spricht dagegen, jemanden freundlich zu grüßen, vor Eintritt in einen Raum an die Tür zu klopfen, einer nachfolgenden Person die Tür aufzuhalten?

  • Wichtig: Respektlosigkeit war noch nie „cool“.
  • Noch wichtiger: Gute Umgangsformen sind Selbstmarketing!

Vermeide Klatsch und Tratsch

Nicht nur für die Zeit der Ausbildung gilt: viel sehen, viel hören, wenig reden. Achte darauf, wie die Kollegen und Kolleginnen miteinander umgehen und wie sie miteinander reden – und übereinander herziehen. Auf diese Weise erfährst du mehr oder weniger Interessantes über sie, über den Betrieb und über Vorgesetzte. Die für deine Ausbildung relevanten Informationen nimmst du auf, Firmentratsch und Details aus dem Privatleben ignorierst du einfach.

  • Wichtig: Klatsch nicht kommentieren, einfach aus dem Gespräch heraushalten. Keinesfalls darfst du dich darüber mit anderen Betriebsangehörigen austauschen.
JArbSchG

JArbSchG

Jugendarbeitsschutzgesetz

Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Sei es als Azubi, Praktikant oder im Minijob – damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Dieses Gesetz soll dich vor einer möglichen Überbelastung durch deine Arbeit schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche:

Arbeitszeit

  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen maximal 8 Stunden am Tag, bzw. 40 Stunden in der Woche arbeiten – Überstunden sind also tabu
  • Ausnahmen gibt es bei Schichtzeiten im Bergbau, Gastgewerbe, Landwirtschaft, Tierhaltung oder auf Bau- und Montagestellen
  • Wenn du in der Berufsschule 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten hattest, musst du laut § 9 an dem Tag auch nicht mehr im Betrieb arbeiten

Pausenzeit

  • Bei einer Arbeitszeit von über 4,5 Stunden muss mindestens 30 Minuten Pause gemacht werden
  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeit beträgt die Pausenzeit mindestens 60 Minuten
  • Die Pausen dürften aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück sein

Nachtruhe

  • Es darf nur in der Zeit zwischen 06:00 – 20:00 Uhr gearbeitet werden
  • Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen
  • Ausnahmen gibt es in der Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, im Gastgewerbe und mehrschichtigen Betrieben

5-Tage-Woche

  • Grundsätzlich sollte die Arbeitswoche von Montag bis Freitag sein
  • Ausnahmen gibt es wieder in der Gastronomie, im Verkehrswesen oder der Landwirtschaft, wo auch mal am Wochenende gearbeitet werden muss
  • Trotzdem sollten die beiden wöchentlichen Ruhetage nach Möglichkeit hintereinander sein
  • Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben

Urlaubstage

  • Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub
    • Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage
    • Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage
    • Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage
    • Zum Vergleich: der gesetzliche Urlaubsanspruch für volljährige Vollzeitmitarbeiter liegt bei 24 Tagen

„Verbotene“ Arbeiten

  • Wegen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, dürfen laut § 22 bestimmte Arbeiten nicht von jugendlichen Angestellten ausgeführt werden, zum Beispiel
    • Arbeiten, die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen
    • Arbeiten mit Unfallrisiken
    • Arbeiten bei extremer Kälte, Hitze oder starker Nässe
    • Arbeiten mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung
  • Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein

 

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