Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung beraten Versicherte zu Leistungen und Beiträgen, bearbeiten Anträge und Abrechnungen, prüfen Ansprüche, verwalten Versichertendaten und kommunizieren mit Leistungserbringern – von der Beratung über die Sachbearbeitung bis zur Leistungsprüfung, damit Krankenversicherungsleistungen korrekt, transparent und serviceorientiert abgewickelt werden.
Was sind deine Aufgaben?
Informieren und Beraten von Versicherten in rechtlichen Fragen der Mitgliedschaft sowie zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die krankenkassenindividuellen Mehrleistungen und ggf. über Zusatzangebote wie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Absicherung im Krankheits- oder Pflegefall
Bearbeiten von Leistungsanträgen im Krankheits- und Pflegefall (Zusammenarbeit mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen, Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Pflegediensten)
Veranlassen bzw. überwachen EDV-gestützter Berechnung und Einziehung von Beiträgen
Beraten von Unternehmen zu Beitragszahlungen und Meldungen zur Sozialversicherung
Erledigen administrativer Aufgaben in der inneren Verwaltung
Wo wird ausgebildet?
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung arbeiten bei gesetzlichen Krankenversicherungen, Verbände der Sozialversicherungsträger, die Patientenabrechnungsstellen in Krankenhäusern und Kliniken und das Versicherungsgewerbe.
Was musst du mitbringen?
Gute Noten in Mathematik
Sorgfalt
Kundenorientierung
Serviceorientierung
Teamfähigkeit
Gute Noten in Deutsch
Analytisches Denken
Diskretion
Selbstbewusstsein
Wie erfolgt die Ausbildung?
Duale Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten der Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung erfolgt dual, also im Wechsel zwischen Krankenkasse oder Sozialversicherungsträger und Berufsschule. Im Betrieb lernen angehende Fachkräfte, wie Versicherte beraten und betreut werden. Dazu gehören die Bearbeitung von Leistungsanträgen, die Prüfung von Versicherungsverhältnissen, die Berechnung von Beiträgen, die Klärung von Leistungsansprüchen sowie die Kommunikation mit Versicherten, Arbeitgeber*innen und medizinischen Einrichtungen. In der Berufsschule werden die theoretischen Grundlagen vermittelt, darunter Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherungsleistungen, Beitragsrecht, Betriebswirtschaft, Kommunikation, Datenschutz sowie Organisation von Arbeitsprozessen. Durch die Verbindung von Praxis und Theorie entwickeln sie Schritt für Schritt die Kompetenz, Versicherte fachlich fundiert, serviceorientiert und rechtssicher zu beraten und zu betreuen.