je nach Bundesland und Ausbildungsweg unterschiedlich, häufig etwa 1,5 bis 2 Jahre
Duale Ausbildung
Wirtschaft, Verwaltung
Gerichtsvollzieher*innen setzen gerichtliche Entscheidungen durch, vollstrecken Geldforderungen, pfänden Vermögensgegenstände, nehmen Vermögensauskünfte ab, stellen wichtige Schriftstücke zu und führen unter bestimmten Voraussetzungen Räumungen durch – von der Kontaktaufnahme mit Schuldner*innen über Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Dokumentation, damit berechtigte Forderungen nach den gesetzlichen Vorgaben durchgesetzt werden.
Was sind deine Aufgaben?
Geldforderungen vollstrecken und Zahlungen von Schuldner*innen einziehen
bewegliche Gegenstände pfänden und deren Verwertung veranlassen
Vermögensauskünfte abnehmen und Vermögensverzeichnisse erstellen
gerichtliche Schriftstücke und Ladungen zustellen
Räumungen von Wohnungen oder Geschäftsräumen durchführen
Schuldner*innen über Zahlungs- und Vollstreckungsmöglichkeiten informieren
Ratenzahlungen vereinbaren, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Vollstreckungsaufträge dokumentieren und verwalten
Wo wird ausgebildet?
Gerichtsvollzieher*innen werden in Deutschland in einer Kombination aus Praxisphasen bei Gerichten und zentralen theoretischen Lehrgängen an Justiz-Ausbildungszentren ausgebildet.
Was musst du mitbringen?
Selbstständiges Arbeiten
Kommunikationsfähigkeit
Durchsetzungsvermögen
Flexibilität
Verhandlungsgeschick
Konfliktfähigkeit
Psychische Belastbarkeit
Interkulturelle Kompetenz
Gute Noten in Recht
Allgemeines Interesse an rechtlichen Fragen
Wie erfolgt die Ausbildung?
Duale Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Gerichtsvollzieher*in erfolgt im Justizdienst und richtet sich in ihrer konkreten Ausgestaltung nach den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Je nach Bundesland erfolgt die Qualifizierung beispielsweise über eine Gerichtsvollzieherausbildung beziehungsweise einen Vorbereitungsdienst oder über ein entsprechendes Studium. Theorie und praktische Ausbildungsabschnitte bei Gerichten und Gerichtsvollzieherstellen werden dabei miteinander verbunden.
In der praktischen Ausbildung lernen angehende Gerichtsvollzieher*innen, gerichtliche Entscheidungen durchzusetzen, Schriftstücke zuzustellen und Zwangsvollstreckungen durchzuführen. Sie nehmen beispielsweise Sachpfändungen vor, holen Vermögensauskünfte ein und wirken bei Räumungen mit. Dabei stehen sie in direktem Kontakt mit Schuldner*innen und Gläubiger*innen und müssen auch in schwierigen Situationen professionell handeln.
In den theoretischen Ausbildungsabschnitten werden unter anderem Zwangsvollstreckungsrecht, Zivilrecht, Kostenrecht, Zustellungsrecht, Vollstreckungsverfahren sowie Kommunikation und Konfliktmanagement vermittelt. Auch die selbstständige Organisation der täglichen Arbeit spielt eine wichtige Rolle.
Durch die Verbindung von Praxis und Theorie entwickeln die Anwärter*innen die Kompetenz, Vollstreckungsaufträge rechtssicher und eigenverantwortlich durchzuführen und gerichtliche Entscheidungen professionell durchzusetzen.