VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN? MIT RECHT.

Willkommen im Oberlandesgericht Naumburg!

Das Oberlandesgericht Naumburg ist nicht nur das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt, sondern auch Einstellungsbehörde für alle Auszubildenden und dual Studierenden an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes.
www.olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung

Für den Einsatz an unseren Gerichten suchen wir Dich!

Werde Beamtin oder Beamter und profitiere von Beginn der Ausbildung oder des Studiums von

  • guten Verdienstmöglichkeiten
  • einer sicheren Zukunft
  • zukunftsorientierten Perspektiven
  • flexiblen Dienstzeiten
  • guten Beförderungs- und Aufstiegschancen
  • familienfreundlicher Arbeitsumgebung


Du hast die Wahl:

1. Beginne eine Ausbildung als Justizwachtmeister*in und informiere dich hier.

2. Beginne eine Ausbildung als Justizfachwirt*in und informiere dich hier.

3. Beginne eine Ausbildung als Gerichtsvollzieher*in und informiere dich hier.

4. Beginne ein duales Studium als Diplom-Rechtspfleger*in und informiere dich hier.

Beschreibung

Welche Aufgaben hat ein Gerichtsvollzieher / eine Gerichtsvollzieherin?

Beamtinnen und Beamte im Gerichtsvollzieherdienst haben die Aufgabe, gerichtliche Urteile und Beschlüsse durchzusetzen. Sie helfen Gläubigern, ihre vom Gericht beschlossenen Forderungen durchzusetzen. Dies betrifft insbesondere Geldstreitigkeiten, kann aber auch die Räumungen von Wohnungen und Grundstücken oder die Pfändung und Versteigerung von beweglichem Vermögen wie Möbel, Autos, Schmuck beinhalten.

Notwendig sind sowohl juristischer Sachverstand als auch Fingerspitzengefühl, wobei Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher stets zur Neutralität verpflichtet sind. Wichtig ist ein verantwortungsvolles Vorgehen, um Schuldnerinnen und Schuldnern nicht die Lebensgrundlage zu entziehen.

Weitere Tätigkeitsfelder:

  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • gütliche Einigungen z.B. durch Vereinbarungen über Ratenzahlungen
  • Zustellung von Pfändungs- und Vollstreckungsbescheiden Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher arbeiten eigenständig. Sie haben ihr eigenes Büro und können sich ihre Termine selbst einteilen. Sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des zuständigen Amtsgerichtes.

Ablauf der Ausbildung:

Für Beamtinnen und Beamte, die bereits im mittleren Justizdienst tätig sind, dauert die Ausbildung 18 Monate. Sie beinhaltet berufspraktische Lehrabschnitte (mindestens neun Monate in Sachsen-Anhalt) und die fachtheoretische Ausbildung (mindestens sechs Monaten an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz). Ausbildungsbeginn ist am 15. Oktober eines Jahres.

Für sonstige Bewerberinnen und Bewerber sowie Beamtinnen und Beamte, die bereits im Justizwachtmeisterdienst tätig sind, ist der eigentlichen Ausbildung noch eine sechsmonatige Ausbildungsphase mit Fachtheorie in Pegnitz und praktischen Lehrabschnitten in Sachsen-Anhalt vorgeschaltet. Diese beginnt jeweils am 1. April eines Jahres und dient der Feststellung, ob eine Eignung für die weitere Ausbildung vorliegt.

Rechtsstellung:

Wer zum Beginn der Ausbildung noch nicht verbeamtet ist, wird in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtvollzieher sind Landesbeamte. Zum Gehalt der BesGr. A 8 oder BesGr. A 9 sowie A 9 Z kommen Anteile aus eingenommenen Gebühren und eine Erstattung für Auslagen.

Wenn Du neugierig geworden bist, informiere Dich auf:
https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung/gerichtsvollzieher

Voraussetzungen

Unsere Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes, die erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben und das dienstliche Interesse für den Laufbahnwechsel festgestellt wurde sowie
  2. Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes, die mindestens ihre 20-monatige Probezeit erfolgreich absolviert haben sowie
  3. sonstige Bewerberinnen und Bewerber, die folgende Kriterien erfüllen:
    • Bildungsvoraussetzungen nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 des Landesbeamtengesetzes
    • Abschluss einer für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf
    • den körperlichen, gesundheitlichen und persönlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen

Diese persönlichen Eigenschaften sind erforderlich:

  • gesundheitliche Eignung und Belastbarkeit
  • starke Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Leistungsfähigkeit
  • Flexibilität, Entschlusskraft und Konfliktfähigkeit
  • Kommunikationsstärke und sicheres Auftreten
  • Höflichkeit im Umgang mit allen Beteiligten

Informationen über den Beruf

Berufsfeld: Wirtschaft, Verwaltung

Oberlandesgericht Naumburg

Domplatz 10
06618 Naumburg (Saale)

Bist du neugierig geworden und hast noch weitere Fragen?
Dann informiere dich gern in einem persönlichen Gespräch mit unseren Ansprechpartnern beim Oberlandesgericht Naumburg oder schreibe an: 
olg@justiz.sachsen-anhalt.de

Frau Döring
Telefon: 03445 282131

Frau Kranz
Telefon: 03445 282139


Ausführliche Informationen findest Du unter: www.olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung


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