Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landesverwaltung bearbeiten Aufgaben in Behörden der Landesverwaltung, prüfen Anträge, wenden Gesetze und Vorschriften an, erstellen Bescheide, führen Akten und beraten Bürger*innen oder Institutionen – von der Sachbearbeitung über die rechtliche Prüfung bis zur Entscheidung, damit Verwaltungsverfahren auf Landesebene rechtssicher, strukturiert und effizient umgesetzt werden.
Was sind deine Aufgaben?
Erledigen von Büro- und Verwaltungsarbeiten in verschiedensten Behörden und Institutionen der Länder
Erarbeiten von Verwaltungsvorschriften und -entscheidungen
Bearbeiten von Anträgen auf Leistungen (etwa auf Investitionsförderung für Unternehmen)
Veranlassen der Auszahlung von Leistungen
Zuständig für die Erhebung von Steuern und anderen Abgaben bzw. Entgelten
Überwachen der Einhaltung von Auflagen
Prüfen der rechtmäßigen Verwendung zweckgebundener Mittel
Erlassen von Verwaltungsakten
Bearbeiten von Widersprüchen
Führen von Personalakten und Berechnen von Bezügen und Gehältern im Rahmen der Personalverwaltung
Mitwirken an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Funktion als Ansprechpartner für Organisationen oder Rat suchende Bürger
Wo wird ausgebildet?
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landesverwaltung arbeiten bei Behörden und Institutionen der öffentlichen Verwaltung der Länder (z. B. Oberfinanzdirektionen, Ämter für Verbraucherschutz, Landwirtschaftsämter, Ausländerbehörden, Beschaffungsstellen) sowie in Verwaltungen von Universitäten und allgemeinen Fachhochschulen.
Was musst du mitbringen?
Gute Noten in Mathematik
Sorgfalt
Selbstständiges Arbeiten
Kundenorientierung
Serviceorientierung
Gute Noten in Deutsch
Verantwortungsbewusstsein
Kommunikationsfähigkeit
Organisationstalent
Merkfähigkeit
Diskretion
Flexibilität
Gute Noten in Wirtschaft
Gute Noten in Recht
Wie erfolgt die Ausbildung?
Duale Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Landesverwaltung erfolgt dual, also im Wechsel zwischen Ausbildungsbetrieb (z. B. Landesbehörden oder Ministerien) und Berufsschule. Im Betrieb lernen angehende Fachkräfte, wie Verwaltungsaufgaben auf Landesebene organisiert und bearbeitet werden. Dazu gehören die Prüfung und Bearbeitung von Anträgen, das Erstellen von Bescheiden, die Anwendung von Gesetzen und Vorschriften sowie die Beratung von Bürger*innen und Institutionen. Auch organisatorische Tätigkeiten in verschiedenen Fachbereichen gehören zum Berufsalltag. In der Berufsschule werden die theoretischen Grundlagen vermittelt, darunter Verwaltungsrecht, Staats- und Verfassungsrecht, öffentliches Recht, Haushalts- und Rechnungswesen, Organisation, Personalwesen, Kommunikation sowie Datenverarbeitung. Durch die Verbindung von Praxis und Theorie entwickeln sie Schritt für Schritt die Kompetenz, Verwaltungsaufgaben auf Landesebene rechtssicher, strukturiert und verantwortungsvoll zu bearbeiten.