Sozialversicherungsrecht
Allgemeine Studieninhalte:
- Einführung in das Sozialversicherungsrecht
- Rechtliche Grundlagen der Sozialversicherungssysteme
- Krankenversicherungsrecht
- Rentenversicherungsrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Arbeitslosenversicherungsrecht
- Familienversicherungsrecht
- Verwaltungsverfahren im Sozialversicherungsrecht
- Sozialleistungsrecht
- Europäisches Sozialversicherungsrecht
- Rechtsprechung und Gerichtsverfahren im Sozialversicherungsrecht
- Sozialpolitik und soziale Sicherungssysteme
Voraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- Interesse an Rechtsfragen und sozialen Themen
- Analytisches Denkvermögen
- Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Selbstständige Arbeitsweise
- Teamfähigkeit
Berufsaussichten:
- Juristische Tätigkeiten in Versicherungen und Krankenkassen
- Rechtsberatung in Sozialversicherungsfragen
- Tätigkeiten in der Verwaltung von Sozialversicherungsträgern
- Fachliche Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in sozialrechtlichen Angelegenheiten
- Tätigkeiten in Sozialbehörden und Ministerien
- Anwaltschaft mit Schwerpunkt Sozialversicherungsrecht
- Wissenschaftliche Forschung und Lehre
Form des Studiums:
- Vollzeitstudium
- Präsenzstudium an einer Hochschule oder Universität
- Möglichkeiten zur Teilzeit- oder berufsbegleitenden Weiterbildung
Mögliche Abschlüsse des Studiums:
- Bachelor of Laws (LL.B.) im Sozialversicherungsrecht
- Master of Laws (LL.M.) im Sozialversicherungsrecht
- Promotion (Dr. jur.) mit Fokus auf Sozialversicherungsrecht
Studienrichtung
Verwaltung, öffentlicher DienstFirmen und Einrichtungen mit diesem Ausbildungsberuf
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