Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung beraten Versicherte zu Rentenansprüchen und Leistungen, bearbeiten Anträge, klären Versicherungszeiten, prüfen Anspruchsvoraussetzungen und kommunizieren mit Versicherten sowie Behörden – von der Beratung über die Sachbearbeitung bis zur Leistungsbewilligung, damit Rentenleistungen korrekt, transparent und serviceorientiert bearbeitet werden.
Was sind deine Aufgaben?
Funktion als Ansprechpartner für Versicherte in allen Fragen der gesetzlichen Rente sowie der beruflichen und medizinischen Rehabilitation
Berechnen von Mitgliedsbeiträgen
Veranlassen von Beitragszahlungen sowie überwachen des Zahlungseingangs
Bearbeiten von Beitragserstattungen
Beraten in versicherungsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen
Bearbeiten von Anträgen auf Rente und auf Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation
Berechnen der Rentenzahlungen, Übergangsgelder sowie Zusatzleistungen
Veranlassen von Zahlungen an Versicherte oder Hinterbliebene
Durchführen der Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Zusammenarbeit mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten, Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen
Übernehmen administrativer Aufgaben in der inneren Verwaltung
Wo wird ausgebildet?
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung arbeiten bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, den Verbänden der Sozialversicherungsträger, in der Patientenabrechnung von Krankenhäusern oder im Versicherungsgewerbe.
Was musst du mitbringen?
Gute Noten in Mathematik
Selbstständiges Arbeiten
Organisationstalent
Kundenorientierung
Serviceorientierung
Gute Noten in Deutsch
Verantwortungsbewusstsein
Kommunikationsfähigkeit
Verschwiegenheit
Wie erfolgt die Ausbildung?
Duale Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten der Fachrichtung Gesetzliche Rentenversicherung erfolgt dual, also im Wechsel zwischen Rentenversicherungsträgern und Berufsschule. Im Betrieb lernen angehende Fachkräfte, wie Versicherte in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung beraten und betreut werden. Dazu gehören die Bearbeitung von Rentenanträgen, die Prüfung von Versicherungszeiten, die Berechnung von Rentenansprüchen, die Klärung von Leistungsfragen sowie die Kommunikation mit Versicherten, Arbeitgeber*innen und anderen Sozialversicherungsträgern. In der Berufsschule werden die theoretischen Grundlagen vermittelt, darunter Sozialversicherungsrecht, Rentenrecht, Beitrags- und Leistungsrecht, Betriebswirtschaft, Kommunikation, Datenschutz sowie Organisation von Arbeitsprozessen. Durch die Verbindung von Praxis und Theorie entwickeln sie Schritt für Schritt die Kompetenz, Versicherte fachlich fundiert, serviceorientiert und rechtssicher zu beraten und zu begleiten.