Sozialversicherungsfachangestellte beraten Versicherte zu Leistungen der Sozialversicherung, bearbeiten Anträge und Leistungsfälle, prüfen Ansprüche, verwalten Versichertendaten und kommunizieren mit Leistungserbringern – von der Beratung über die Sachbearbeitung bis zur Leistungsentscheidung, damit Sozialversicherungsleistungen korrekt, transparent und serviceorientiert abgewickelt werden.
Was sind deine Aufgaben?
Klären von Versicherungsverhältnissen und Beiträgen
Diverse Fachrichtungen: Allgemeine Krankenversicherung (Beraten zur finanziellen Absicherung im Krankheits- oder Pflegefall sowie in allen Fragen der Sozialversicherung)
Knappschaftliche Sozialversicherung (Beraten zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung)
Landwirtschaftliche Sozialversicherung (Beraten von Landwirten zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten)
Gesetzliche Rentenversicherung (Beraten zur Rente sowie zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation, zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit)
Gesetzliche Unfallversicherung (Beraten von Versicherten im Mitglieds-, Beitrags- und Leistungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherungsträger bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten)
Wo wird ausgebildet?
Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten bei gesetzlichen Krankenversicherungen, Renten- und Unfallversicherungsträger, Verbände der Sozialversicherungsträger, Patientenabrechnungsstellen in Krankenhäusern, knappschaftliche Kranken-, Pflege-, Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Sozialversicherungsträger wie landwirtschaftliche Kranken- oder Unfallkassen.
Was musst du mitbringen?
Gute Noten in Mathematik
Kundenorientierung
Serviceorientierung
Gute Noten in Deutsch
Verantwortungsbewusstsein
Kommunikationsfähigkeit
Organisationstalent
Diskretion
Gute Noten in Wirtschaft
Gute Noten in Politik
Gute Noten in Sozialkunde
Gute Noten in Recht
Wie erfolgt die Ausbildung?
Duale Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten erfolgt dual, also im Wechsel zwischen Sozialversicherungsträgern (z. B. Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften) und Berufsschule. Im Betrieb lernen angehende Fachkräfte, wie Versicherte in allen Fragen der Sozialversicherung beraten und betreut werden. Dazu gehören die Bearbeitung von Anträgen, die Prüfung von Versicherungsverhältnissen, die Berechnung von Beiträgen und Leistungen, die Klärung von Leistungsansprüchen sowie die Kommunikation mit Versicherten, Arbeitgeber*innen und Leistungserbringer*innen. In der Berufsschule werden die theoretischen Grundlagen vermittelt, darunter Sozialversicherungsrecht, Beitrags- und Leistungsrecht, Betriebswirtschaft, Kommunikation, Datenschutz sowie Organisation von Arbeitsprozessen. Durch die Verbindung von Praxis und Theorie entwickeln sie Schritt für Schritt die Kompetenz, Versicherte fachlich fundiert, serviceorientiert und rechtssicher zu beraten und zu betreuen.