Sozialversicherungsfachangestellter (m/w/d)
Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
- Beraten von Versicherten in allen Fragen zu Versicherungsleistungen der knappschaftlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (z. B. Versicherungsrecht, Finanzierungsfragen)
- Berechnen von Mitgliedsbeiträgen
- Beurteilen von Versicherungsverhältnissen und Leistungsansprüchen der Versicherten
- Berechnen von Ansprüchen wie z. B. Krankenversicherungsleistungen, Renten sowie Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation
- Veranlassen von Zahlungen der Versicherungsleistungen
- Zusammenarbeit mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten sowie Krankenhäusern, mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen
- Beraten zur finanziellen Absicherung im Alter sowie im Krankheits- oder Pflegefall
- Durchführen der Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI
- Übernehmen weiterer administrativer Aufgaben in der inneren Verwaltung
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten knappschaftliche Kranken-, Pflege-, Rentenversicherungen und andere knappschaftliche Sozialversicherungsträger sowie Verbände der Sozialversicherungsträger, Patientenabrechnung von Krankenhäusern oder Unternehmen im Versicherungsgewerbe.
Bewerberprofil
- Gute Noten in Mathematik und Deutsch
- Verantwortungsbewusstsein
- Selbstständiges Arbeiten
- Verschwiegenheit
- Kommunikationsfähigkeit
- Kunden- und Serviceorientierung
- Organisationstalent
Ausbildungsart
Duale Ausbildung im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Zeitraum
3 Jahre
Schulabschluss der Ausbildungsanfänger/innen
0% | ohne Hauptschulabschluss |
0% | Hauptschulabschluss |
31% | mittlerer Bildungsabschluss |
69% | Hochschulreife |
Berufsfeld
DienstleistungDie Angaben zur schulischen Vorbildung orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).