Justizfachwirt – Beamter mittlerer Dienst (m/w/d)

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Justizfachwirt – Beamter mittlerer Dienst (m/w/d)
1,5 – 2,5 Jahre (je nach Bundesland)
Duale Ausbildung
Wirtschaft, Verwaltung
Justizfachwirt*innen im mittleren Dienst unterstützen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Durchführung von Verfahren, führen Akten, bereiten Termine und Verhandlungen vor, protokollieren Sitzungen, erteilen Auskünfte und wenden rechtliche Vorgaben an – von der Verfahrensvorbereitung über die Sachbearbeitung bis zum Bürgerkontakt, damit gerichtliche Abläufe ordnungsgemäß, effizient und rechtssicher durchgeführt werden.

Was sind deine Aufgaben?

  • Ausführen sachbearbeitender Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung
  • Übernehmen der Geschäftsstellenverwaltung (z. B. Verwalten gerichtlicher Vorgänge; Ausbilden von Nachwuchskräften; Mitwirken bei der Vorbereitung richterlicher Geschäfte durch Entwürfe zu Verfügungen und Beschlüssen)
  • Wahrnehmen von Aufgaben in der streitigen Gerichtsbarkeit (z. B. Führen von Protokollen bei gerichtlichen Hauptverhandlungen in Strafsachen; Bewirken von Ladungen und Zustellungen)
  • Wahrnehmen von Aufgaben in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z B. Unterzeichnen von Grundbucheintragungen und Hypothekenbriefen; Führen von behördlichen Verzeichnissen und Registern; Aufnehmen von Vermögensverzeichnissen und Nachlassinventaren)
  • Bearbeiten von Kostenangelegenheiten bei Gericht (z. B. Berechnen von Kosten in Rechtsstreitigkeiten; Anweisen von Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige; rechnerisches und sachliches Prüfen der Rechnungsbelege
  • Verwalten der Justizbüchereien

Wo wird ausgebildet?

Justizfachwirt*innen – Beamte mittlerer Dienst arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Was musst du mitbringen?

    Wie erfolgt die Ausbildung?

    • Duale Ausbildung
    Die Ausbildung zur/zum Justizfachwirt*in im mittleren Dienst erfolgt als Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis und verbindet theoretische Ausbildungsabschnitte mit praktischen Einsätzen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. In der Praxis lernen die Anwärter*innen, gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Verfahren organisatorisch und verwaltungstechnisch zu bearbeiten. Dazu gehören das Führen von Akten, das Vorbereiten von Verhandlungen, das Berechnen von Fristen und Kosten sowie der Schriftverkehr mit Bürger*innen, Anwält*innen und anderen Behörden. Die theoretische Ausbildung findet an Justizakademien oder Ausbildungsstätten der Justizverwaltung statt und vermittelt Kenntnisse in Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht, Büro- und Verwaltungskunde, Kommunikation sowie Arbeits- und Datenschutz. Durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis entwickeln sie Schritt für Schritt die Kompetenz, Aufgaben im Justizdienst rechtssicher, zuverlässig und verantwortungsvoll zu übernehmen.
    Bildnachweise: © goodluz – AdobeStock.com

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