Justizfachwirt*innen im mittleren Dienst unterstützen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Durchführung von Verfahren, führen Akten, bereiten Termine und Verhandlungen vor, protokollieren Sitzungen, erteilen Auskünfte und wenden rechtliche Vorgaben an – von der Verfahrensvorbereitung über die Sachbearbeitung bis zum Bürgerkontakt, damit gerichtliche Abläufe ordnungsgemäß, effizient und rechtssicher durchgeführt werden.
Was sind deine Aufgaben?
Ausführen sachbearbeitender Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung
Übernehmen der Geschäftsstellenverwaltung (z. B. Verwalten gerichtlicher Vorgänge; Ausbilden von Nachwuchskräften; Mitwirken bei der Vorbereitung richterlicher Geschäfte durch Entwürfe zu Verfügungen und Beschlüssen)
Wahrnehmen von Aufgaben in der streitigen Gerichtsbarkeit (z. B. Führen von Protokollen bei gerichtlichen Hauptverhandlungen in Strafsachen; Bewirken von Ladungen und Zustellungen)
Wahrnehmen von Aufgaben in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z B. Unterzeichnen von Grundbucheintragungen und Hypothekenbriefen; Führen von behördlichen Verzeichnissen und Registern; Aufnehmen von Vermögensverzeichnissen und Nachlassinventaren)
Bearbeiten von Kostenangelegenheiten bei Gericht (z. B. Berechnen von Kosten in Rechtsstreitigkeiten; Anweisen von Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige; rechnerisches und sachliches Prüfen der Rechnungsbelege
Verwalten der Justizbüchereien
Wo wird ausgebildet?
Justizfachwirt*innen – Beamte mittlerer Dienst arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Was musst du mitbringen?
Wie erfolgt die Ausbildung?
Duale Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Justizfachwirt*in im mittleren Dienst erfolgt als Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis und verbindet theoretische Ausbildungsabschnitte mit praktischen Einsätzen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. In der Praxis lernen die Anwärter*innen, gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Verfahren organisatorisch und verwaltungstechnisch zu bearbeiten. Dazu gehören das Führen von Akten, das Vorbereiten von Verhandlungen, das Berechnen von Fristen und Kosten sowie der Schriftverkehr mit Bürger*innen, Anwält*innen und anderen Behörden. Die theoretische Ausbildung findet an Justizakademien oder Ausbildungsstätten der Justizverwaltung statt und vermittelt Kenntnisse in Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht, Büro- und Verwaltungskunde, Kommunikation sowie Arbeits- und Datenschutz. Durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis entwickeln sie Schritt für Schritt die Kompetenz, Aufgaben im Justizdienst rechtssicher, zuverlässig und verantwortungsvoll zu übernehmen.