Dipl. Rechtspfleger (FH) – Beamter im gehobenen Justizdienst (m/w/d)
- Übernehmen von Führungsaufgaben in der Justizverwaltung
- Treffen von gerichtlichen Entscheidungen als selbstständiges Organ der Rechtspflege in den ihnen übertragenen Bereichen der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit , z. B. im Nachlass-, Betreuungs- und Vormundschafts-, Grundbuch- oder Registerrecht sowie bei Zwangsvollstreckungen
- Aufnehmen von Klageanträgen, -erwiderungen und ähnlichen Schriftsätzen
- Festsetzen von Verfahrenskosten
- Bearbeiten von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
- Entscheiden über Pfändungen
- Leiten von Gerichtsterminen und Gläubigerversammlungen bei Zwangsversteigerungen sowie Verfahren nach der Insolvenzordnung
- Zuständig für die Strafvollstreckung bei den Staatsanwaltschaften
- Übernehmen von Aufgaben in der Personal- und Haushaltsabteilung im Bereich der Justizverwaltung
Arbeitsplätze bieten Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizverwaltungen oder Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Bewerberprofil
- Abitur, Fachhochschulreife oder ein anderer zum Hochschulzugang berechtigender Bildungsstand
- Gesetzliche Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis (z. B. gesundheitliche Eignung)
- Gute Noten in Wirtschaft/Recht, Deutsch
- Entscheidungsfähigkeit
- Selbstständiges Arbeiten
Ausbildungsart
Vorbereitungsdienst, der als 3-jähriges Diplomstudium organisiert ist.
Die Ausbildung ist durch Verordnungen der Bundesländer geregelt und führt zu einer Laufbahn- bzw. Rechtspflegerprüfung.
Zeitraum
3 Jahre
Studienrichtung
Verwaltung, öffentlicher DienstDie Angaben zur schulischen Vorbildung orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Firmen und Einrichtungen mit diesem Ausbildungsberuf
Hier findest Du Ausbildungsplätze für diesen Beruf. Wenn Du nach Einträgen in Deiner Nähe suchen möchtest, setze Deinen "Ort".