Diplom-Rechtspfleger*innen (FH) im gehobenen Justizdienst bearbeiten selbstständig rechtliche Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, entscheiden in Bereichen wie Zwangsvollstreckung, Nachlass-, Familien- oder Grundbuchsachen, erlassen Beschlüsse und beraten Bürger*innen – von der Prüfung rechtlicher Sachverhalte bis zur eigenverantwortlichen Entscheidung, damit gerichtliche Verfahren rechtssicher, effizient und nachvollziehbar durchgeführt werden.
Was sind deine Aufgaben?
Übernehmen von Führungsaufgaben in der Justizverwaltung
Treffen von gerichtlichen Entscheidungen als selbstständiges Organ der Rechtspflege in den ihnen übertragenen Bereichen der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit , z. B. im Nachlass-, Betreuungs- und Vormundschafts-, Grundbuch- oder Registerrecht sowie bei Zwangsvollstreckungen
Aufnehmen von Klageanträgen, -erwiderungen und ähnlichen Schriftsätzen
Festsetzen von Verfahrenskosten
Bearbeiten von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
Entscheiden über Pfändungen
Leiten von Gerichtsterminen und Gläubigerversammlungen bei Zwangsversteigerungen sowie Verfahren nach der Insolvenzordnung
Zuständig für die Strafvollstreckung bei den Staatsanwaltschaften
Übernehmen von Aufgaben in der Personal- und Haushaltsabteilung im Bereich der Justizverwaltung
Wo wird ausgebildet?
Dipl. Rechtspfleger (FH) – Beamt*innen im gehobenen Justizdienst arbeiten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizverwaltungen oder Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Was musst du mitbringen?
Selbstständiges Arbeiten
Gute Noten in Deutsch
Gute Noten in Wirtschaft
Entscheidungsfähigkeit
Fachhochschulreife
Allgemeine/fachgebundene Hochschulreife
Gesetzliche Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis
Wie erfolgt die Ausbildung?
Duales Studium
Die Ausbildung zur/zum Diplom-Rechtspfleger*in (FH) als Beamt*in im gehobenen Justizdienst erfolgt im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes, der als dreijähriges Diplomstudium organisiert ist. Die Ausbildung ist durch Verordnungen der Bundesländer geregelt und schließt mit einer Laufbahn- bzw. Rechtspflegerprüfung ab. In den Praxisphasen lernen die Anwärter*innen, selbstständig rechtliche Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu übernehmen, zum Beispiel in den Bereichen Zivilrecht, Familien- und Betreuungsrecht, Grundbuch- und Nachlasssachen oder Zwangsvollstreckung. Sie treffen rechtliche Entscheidungen eigenverantwortlich und wenden Gesetze sicher an. Der theoretische Teil des Studiums vermittelt fundierte Kenntnisse in Zivil-, Straf-, Grundbuch- und Verfahrensrecht, Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtspraxis und Organisation. Durch die enge Verzahnung von Studium, Theorie und Praxis entwickeln sie Schritt für Schritt die fachliche und rechtliche Kompetenz, um verantwortungsvolle Aufgaben im Justizdienst zu übernehmen.