Allgemeine Verwaltung

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Allgemeine Verwaltung
6 Semester
Studierende der Allgemeinen Verwaltung beschäftigen sich mit rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes, bearbeiten Verwaltungsverfahren, wenden Gesetze an und analysieren Abläufe – von der Sachbearbeitung bis zur Projektarbeit, um staatliche Aufgaben effizient, bürgernah und rechtssicher umzusetzen.

Was sind deine Aufgaben?

  • Rechtliche Grundlagen der Verwaltung
  • Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht
  • Organisationslehre und Verwaltungsmanagement
  • Finanzwissenschaft und Haushaltsrecht
  • Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung
  • Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
  • Politik- und Verwaltungswissenschaften
  • Interkulturelle Kommunikation und Konfliktmanagement
  • Digitale Transformation in der Verwaltung
  • Ethik und Nachhaltigkeit im öffentlichen Sektor

Wo wird ausgebildet?

Im Studium der Allgemeinen Verwaltung bereitet man sich auf den Einstieg in verschiedene Behörden auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene vor. Auch Tätigkeiten in Ministerien, Landesverwaltungen oder internationalen Organisationen sind möglich. Zudem kann man in Non-Profit-Organisationen beratend arbeiten und sich im Laufe der Zeit in Führungspositionen weiterentwickeln. Insgesamt steht die Mitarbeit an und die Gestaltung von Verwaltungsprozessen im Mittelpunkt.

Was musst du mitbringen?

  • Teamfähigkeit​
  • Analytisches Denken​
  • Kommunikationsfähigkeit​
  • Systematisches Vorgehen bei Problemen​
  • Allgemeine/fachgebundene Hochschulreife
  • Allgemeines Interesse an rechtlichen Fragen

Wie erfolgt die Ausbildung?

Das Studium der Allgemeinen Verwaltung ist in der Regel als duales oder fachhochschulisches Studium organisiert und verbindet wissenschaftliche Lehrveranstaltungen mit praktischen Ausbildungsabschnitten in Verwaltungsbehörden. In den praktischen Phasen arbeiten die Studierenden in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und lernen dabei, Verwaltungsverfahren zu bearbeiten, Anträge zu prüfen, rechtliche Grundlagen anzuwenden und Bürgerinnen und Bürger zu beraten. Der theoretische Studienanteil vermittelt umfassende Kenntnisse in Verwaltungsrecht, Staats- und Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Betriebswirtschaftslehre, Verwaltungsorganisation sowie Sozial- und Finanzwissenschaften. Durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis entwickeln die Studierenden schrittweise die fachlichen und sozialen Kompetenzen, um Verwaltungsaufgaben rechtssicher, effizient und serviceorientiert zu bearbeiten und später verantwortungsvolle Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zu übernehmen.
Bildnachweise: © Suteren – shutterstock.com

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