WAS MACHT UNS BESONDERS?
Das Oberlandesgericht Celle bietet als das größte der drei niedersächsischen Oberlandesgerichte rd. 4800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen krisensicheren und familienfreundlichen Arbeitsplatz – auch in den Amtsgerichten Soltau und Walsrode.
Jobs mit Sinn!
Und zwar für die Gesellschaft, die auf ein gut funktionierendes Rechtssystem in unserem Land vertraut.
Mitgestalten statt nur verwalten!
Bei uns kannst du die Zukunft der Niedersächsischen Justiz in vielfältigen Projekten mitgestalten oder künftig selbst den Nachwuchs ausbilden und unterrichten.
Eine sichere Zukunft!
Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz mit Weiterentwicklungsperspektiven.
All unsere Ausbildungen erfolgen im Rahmen einer Beamtenlaufbahn.
Alle Infos findest du unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de
Beschreibung
Rechtspfleger/-innen sind als Beamte/-innen des ersten 1. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Den Dipl.-Rechtspfleger/-innen sind im Laufe der Zeit durch das Rechtspflegergesetz viele vormals richterliche Aufgaben übertragen worden. Rechtspfleger/-innen sind bei ihren Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gebunden und grundsätzlich sachlich unabhängig. Sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben frei von Weisungen Dienstvorgesetzter.
Rechtspfleger/-innen sind vorrangig in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der streitverhütenden Rechtspflege, tätig. Hierzu gehört bei Amtsgerichten u. a. die Bearbeitung von Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen sowie Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen.
In der streitigen Gerichtsbarkeit gehören auch die Tätigkeiten auf der Rechtsantragstelle zum Arbeitsgebiet. Von großer Bedeutung ist ferner die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung; hier werden Forderungspfändungen vorgenommen, Grundstücke versteigert sowie Insolvenzverfahren begleitet.
Bei den Staatsanwaltschaften obliegen Rechtspfleger/innen in großem Umfang die Aufgaben der Strafvollstreckung, was u. a. die Ladung zu Strafantritten, die Berechnung von Strafzeiten, die Eintreibung von Geldstrafen oder den Erlass von Vollstreckungshaftbefehlen umfasst.
Neben der Tätigkeit in der Rechtspflege ist es auch möglich, in der Gerichtsverwaltung Führungsaufgaben zu übernehmen.
Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Zur Rechtspflegerlaufbahn gehören die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 mit Zulage.
Die Studienvergütung beträgt derzeit ca. 1320 € im Monat.
Voraussetzungen
Persönliche Anforderungen:
- hohe Berufsmotivation
- Entscheidungsfreudigkeit
- Planungs- und Beurteilungsfähigkeit
- Flexibilität
- hohes Maß an Textverständnis
- Durchsetzungsvermögen
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- hohe Belastbarkeit
- Wahrung professioneller Distanz
- sichere Rechtschreibkenntnisse
- schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Zur Rechtspflegerausbildung kann zugelassen werden, wer
- die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und
- im Grundsatz das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat (§ 16 NLVO).
Unser Ausbildungsangebot
Oberlandesgericht Celle
Schloßplatz 2
29221 Celle
OLGCE-Nachwuchsgewinnung@justiz.niedersachsen.de
www.stark-fuer-gerechtigkeit.de